• Studenten gehen auf einem sonnigen Campusgelände vor einem historischen Gebäude entlang, umgeben von grünen Bäumen.

    Goldbeck
    Stiftung

    Mit der Goldbeck Stiftung engagieren wir uns in zahlreichen Projekten für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Bildung und Soziales.
  • HERZLICH WILLKOMMEN

    Die Goldbeck Stiftung wurde am 1. April 2009 zu Ortwin Goldbecks 70. Geburtstag von ihm und seinen Söhnen Jörg-Uwe Goldbeck, Joachim Goldbeck und Jan-Hendrik Goldbeck ins Leben gerufen.  

     

    Die Bereiche Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Bildung und Soziales stehen im Mittelpunkt der Förderung. Die Stiftung widmet sich auch und besonders jungen Menschen: Zum einen denjenigen, die bisher wenig Unterstützung erfahren haben und auf Förderung angewiesen sind, um ihren Lebensweg erfolgreich zu gehen. Zum anderen unterstützt sie jene, die besonderes Potenzial in sich tragen, unsere Gesellschaft mit ihren Begabungen voranzubringen. Die Stiftung ist Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmerfamilie Goldbeck. Das Handeln der Stifter beruht auf den Werten der Menschlichkeit, des gesellschaftlichen Einstehens füreinander und dem Wunsch, zur Bewahrung unserer Umwelt beizutragen.  

     

    Die Goldbeck Stiftung legt einen besonderen Fokus auf die Heimatregion der Familie Goldbeck, agiert jedoch auch deutschlandweit und darüber hinaus. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bielefeld und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. 

     

    • Die Stiftung
    • Die Gremien
    • Der Stiftungszweck

      Die Goldbeck Stiftung fördert  ausschließlich und unmittelbar die folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO:

       

      • Förderung von Wissenschaft und Forschung
      • Förderung von Kunst und Kultur
      • Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
      • Förderung des Naturschutzes einschließlich des Klimaschutzes
      • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

       

       

      Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 AO.

    Auswahl unserer Projekte

    Projektförderung

    Sie suchen Förderung für Ihr Projekt? Wenn Ihre gemeinnützigen Zwecke mit unseren Stiftungszwecken und -zielen übereinstimmen und Ihnen ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegt, freuen wir uns auf Ihren Antrag!

    Unsere Mitgliedschaften

    Die Goldbeck Stiftung ist Mitglied im Stifterverband und im Bundesverband Deutscher Stiftungen.