Projektförderung

Die Goldbeck Stiftung fördert geeignete Projekte, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Dient Ihr Vorhaben gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken?
Stimmen Ihre gemeinnützigen Zwecke mit unseren Stiftungszwecken überein?
Liegt Ihnen vom Finanzamt ein gültiger Freistellungsbescheid vor, der den Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen enthält?
Stellen Sie eine Spendenbescheinigung aus?
Ihre Voraussetzungen sind erfüllt, wir freuen uns auf Ihren Antrag!

Darüber hinaus benötigen wir noch folgende Angaben:

  • Wer ist der Antragsteller?
    Beschreiben Sie bitte Ihre Institution.
    Wer ist für die Projektbearbeitung verantwortlich?
  • Ist der Antragsteller identisch mit dem Fördermittelempfänger?
    Wenn nein, bitte diesen benennen und beschreiben.
  • Was ist Gegenstand Ihrer Anfrage?
    Erläutern Sie bitte das Projekt inhaltlich kurz und prägnant.
  • Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Vorhaben und wie möchten Sie diese erreichen?
    Welche Ergebnisse erwarten Sie für die Praxis?
    Wie kann die Zielerreichung und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse überprüft werden?
  • Was konkret soll von der Goldbeck Stiftung im Rahmen des Projektes gefördert werden?
  • Welche möglichen oder bereits feststehenden anderen Partner und Förderer gibt es?
  • Von welchen Gesamtkosten gehen Sie aus?
    Welche anteilige Förderung durch die Stiftung stellen Sie sich vor?
  • Für welchen Zeitraum ist das Vorhaben bzw. Projekt geplant?
  • Wie sind Sie auf die Goldbeck Stiftung aufmerksam geworden?
  • Gestatten Sie uns einen Blick in Ihren aktuellsten Geschäftsbericht /Jahresabschluss?
  • Ist ein Gütesiegel oder ein Qualitätszeichen vorhanden?
  • Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihrer gültigen Freistellungsbescheinigung hinzu!

Der Vorstand und das Kuratorium der Goldbeck Stiftung beschließen gemeinsam über die Mittelvergabe.

Der Antragsteller verpflichtet sich, bei Bewilligung der Förderung durch die Goldbeck Stiftung nach Ende der Förderphase unverzüglich einen finanziellen wie auch inhaltlichen Nachweis über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel zu erbringen. Grundlage dafür ist der formelle Verwendungsnachweis der Stiftung.