Die Stiftung
Der Stiftungszweck
Die Goldbeck Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar die folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO:
- Kirchliche Zwecke
- Mildtätige Zwecke
- Gemeinnützige Zwecke
Zu den gemeinnützigen Zwecken der Goldbeck Stiftung gehören:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Altenhilfe
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung der Erziehung
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 AO.
Die Gremien
Die Goldbeck Stiftung besteht aus zwei Gremien, dem Stiftungsvorstand und dem Kuratorium.
Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:
Alleiniger Vorstand:
- Thomas Niehoff
Kuratoriumsvorsitzende:
- Dr. Anne Duncker
Kuratorium:
- Dr. Dieter Brand (stellv. Vorsitzender)
- Benedikt Kastrup
- Prof. Dr. Fred Becker
- Anja Böllhoff
Ehrenvorsitzender:
- Ortwin Goldbeck