Die Stiftung

Der Stiftungszweck

Die Goldbeck Stiftung fördert  ausschließlich und unmittelbar die folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO:

  • Kirchliche Zwecke
  • Mildtätige Zwecke
  • Gemeinnützige Zwecke

Zu den gemeinnützigen Zwecken der Goldbeck Stiftung gehören:

  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der Altenhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Förderung der Erziehung
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 AO.

 

Die Gremien

Die Goldbeck Stiftung besteht aus zwei Gremien, dem Stiftungsvorstand und dem Kuratorium.

Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:

Alleiniger Vorstand:

  • Thomas Niehoff

Kuratoriumsvorsitzende:

  • Dr. Anne Duncker

Kuratorium:

  • Dr. Dieter Brand (stellv. Vorsitzender)
  • Benedikt Kastrup
  • Prof. Dr. Fred Becker
  • Anja Böllhoff

Ehrenvorsitzender:

  • Ortwin Goldbeck